Alle sind gleich. Aber manche sind gleicher
(Zitat George Orwell: Animal Farm)
Leider gilt dieser Satz auch in unserem Land immer noch. So ignoriert das Land Brandenburg mit dem Kommunalen Abgabengesetz (KAG) das Grundgesetz, um die Pfründe der Kommunalen Verbände zu schützen.
Vorbemerkung: Dies ist keine Seite des Landes Brandenburg. Hier wird nur ein Missstand im Land Brandenburg öffentlich gemacht, den ganz sicher viele andere Mitbürger auch erfahren durften.
Das seit dem Jahr 1991 bestehende KAG Kommunalabgabengesetz für das Land Brandenburg (KAG) verletzt das Grundrecht aus Artikel 2 Absatz 1 des Grundgesetzes in Verbindung mit dem verfassungsrechtlichen Grundsatz des Vertrauensschutzes (Artikel 20 Absatz 3 des Grundgesetzes) Dies wurde auch schon mehrfach vom BUNDESVERFASSUNGSGERICHT festgestellt unter anderem:
- 1 BvR 2961/14 -
- 1 BvR 3051/14 –
Dennoch ignoriert das Verwaltungsgericht Potsdam weiterhin das GG und wendet das bestehende KAG an!
Die Verjährungsfrist beträgt 4 Jahre, jedoch wird diese mit dem Hinweis auf eine wirksame Satzung ausgehebelt.
Der Hinweis auf die wirksame Satzung ist ein Affront gegen jeden Bürger!
Der WAZV „Der Teltow“ hat hierzu bis zum Jahr 2014 gebraucht! Gegründet wurde der WAZV 1990. Nun frage ich mich - was hat der WAZV über 24 Jahre mit der Satzung gemacht?
Mir liegt seit dem Jahr 2000 eine entsprechende Satzung / Gebührenordnung vor. An den Gebühren hat sich bis zum letzten Bescheid im Jahr 2018 auch nichts geändert. In unserem Land gibt es doch zur Genüge sachkundige Anwälte, denen es möglich sein sollte, eine wirksame Satzung aufzusetzen!
Honni soit qui mal y pense!
Historie Im Jahr 1999 hat der WAZV „Der Teltow“ damit begonnen die Gemeinde Kleinmachnow mit neuen Abwasserleitungen zu beglücken. Im Jahr 2000 erhielt ich dann vom beauftragten Unternehmen eine Rechnung über den Abwasseranschluss, die ich auch beglichen habe. Hier ging ich gutgläubig davon aus, dass dieses Thema erledigt sei. Im Jahr 2010 erhielt ich dann vom WAZV „Der Teltow“ zu meiner Verwunderung ein Schreiben, in dem man ankündigte, demnächst einen Gebührenbescheid erlassen zu wollen. Diesen wies ich mit dem Hinweis auf Verjährung / GG zurück. Nun passierte wieder vier Jahre nichts – bis ich dann 2014 einen Gebührenbescheid erhielt. Auch diesen wies ich zurück mit dem Hinweis auf Verjährung / GG zurück. Nun ließ sich der WAZV wieder vier Jahre Zeit, um mich zur Zahlung aufzufordern. Weiterhin ist dem WAZV aufgefallen, dass der Bescheid aus 2014 fehlerhaft war, der WAZV jedoch großzügig auf einen korrigierten Bescheid verzichten würde, wenn ich denn nun in 2018 bezahlen würde. Auch dieses Angebot schlug ich mit dem Hinweis auf Verjährung/GG aus. Im Jahr 2018 erhielt ich dann einen korrigierten Bescheid – hey – sind ja nur 18 Jahre nach dem Anschluss! Diesem Widersprach ich ebenfalls fristgerecht – mit der Folge das erwartungsgemäß meinem Widerspruch nicht stattgegeben wird und mir der Klageweg offensteht und der Bescheid vollstreckbar sei. Um eine Vollstreckung abzuwenden, überwies ich widerwillig die Kosten des Bescheids und erhob Klage beim Verwaltungsgericht Brandenburg (VGB), in der Hoffnung, dass das VGB mein laut Grundgesetz garantiertes Recht anerkennen würde und den Bescheid aufhebt. Aber nein – das VGB wandte das KAG in der aktuellen Fassung an und ich verlor dieses Verfahren. Nun steht mir nur der Weg zum Oberverwaltungsgericht offen, bei dem ich zuerst ein Prüfungsverfahren zur Annahme der Beschwerde gegen dieses Urteil durchlaufen muss. Diese Prüfung hat laut Aussage meines Anwaltes nur eine Erfolgswahrscheinlichkeit von 20%. Eine weitere Bearbeitung des Verfahrens sei auch nur mit einer Honorarvereinbarung möglich, da der Aufwand nicht im Verhältnis zur RVG stehe 😊 Was nun? Mein Vertrauen in den Rechtsstaat ist zutiefst erschüttert und ich glaube so geht es auch vielen Mitbürgern. Dies ist leider auch bei den aktuellen Wahlergebnissen deutlich zu beobachten. Sollte das nicht ein Zeichen für unsere Politiker sein wieder eine bürgernahe Politik zu betreiben und nicht uns Bürger als Melkkuh für fragwürdige Ausgaben wie z.B. Radwege in Peru zu missbrauchen? Ich bin bereit dieses Verfahren bis zum Bundesverfassungsgericht (BVG) weiter zu betreiben, da davon auszugehen ist, dass auch das OVG Brandenburg die Beschwerde abweisen wird. Um jedoch Klage beim BVG einzureichen, müssen erst alle Rechtsmittel ausgeschöpft sein.
Recht haben und Recht bekommen sind leider zwei verschiedene Dinge in diesem Staat.
Leider fehlen mir hierfür die Mittel und ein Anwalt, der sich dieser Thematik annehmen möchte. Mein aktueller Anwalt hat bereits abgewunken.
Nur gemeinsam sind wir stark!
Meine Ziele sind:
• Das KAG Brandenburg in eine GG konforme Fassung überführen zu lassen.
• Die unrechtmäßigen Bescheide aufheben zu lassen und somit eine Rückvergütung zu erwirken. (Ich hoffe das ist möglich – da bestimmt viele unrechtmäßige Bescheide rechtswirksam geworden sind)
Entsprechend habe ich kein Crowdfunding zu diesem Thema gestartet:
Ich bitte um Ihre Unterstützung. Nun frage ich mich, ob die von uns gewählten Bürgervertreter auch die Interessen Ihrer Wähler vertreten, oder die Lobby der Kommunen. **Sie haben die Wahl am 22.9.2024.** Peer Meier **Hinweis: ** Das Kommunalabgabengesetz für das Land Brandenburg (KAG) am 27. Juni 1991 in Kraft getreten. Seitdem hat es viele Anpassungen erfahren – so auch die Anpassung der Abgabenfrist und die Hemmung der Frist bis zur wirksamen Satzung. Das Kommunalabgabengesetz für das Land Brandenburg (KAG) in der Fassung vom 31. März 2004 wurde von einer Koalition aus SPD, CDU und Bündnis 90 / Die Grünen verabschiedet. https://www.politische-bildung-brandenburg.de/themen/chronik-2019-2024 Eine Korrektur des KAGs erfolgte durch keine Landesregierung in diesen zentralen Punkten, obwohl das BUNDESVERFASSUNGSGERICHT dies im Jahr 2015 bereits festgestellt hat. **Kurz zu meiner Person** Ich bin selbstständiger Ingenieur und Hauseigentümer in Kleinmachnow seit 1998. Ich zahle regelmäßig meine Steuern und erwarte das die Verwaltung und Kommunen einfach nur Ihren Job machen. Gerne stehe ich für Rückfragen zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass ich keine rechtliche Beratung durchführen kann. Hinweise sind willkommen 😊 **Impressum** Peer Meier Im Kamp 30 14532 Kleinmachnow **Kontakt** Email: info@kag-brandenburg.de